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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 517 mal aufgerufen
 Haltung, Verhalten, Erziehung, Unarten
Gast - B.G. ( Gast )
Beiträge:

12.04.2001 22:51
Gartenstreuner Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren
Als Besitzerin von zwei 1 jährigen Hauskatzen möchte ich Sie bitten, ob Sie mir vielleicht weiterhelfen könnten. Meine schwarzen Tiger streunen in der Nachbarschaft umeinander, allerdings mit Vorliebe in einem speziellen Garten und dort buddeln sie angeblich Zwiebel aus, und pinkeln und machen ihr Geschäft auch in die Beete und Gemüsebeete. Mit Entschuldigungen und Granulat und Gutschein, konnte ich bis jetzt die Dame nicht umstimmen. Sie verlangt ein Gehege oder die Katzen einzusperren, notfalls mit rechtlichen Schritten. Wissen Sie eine Lösung, gibt es eine Rechtsprechung? herzlichen Dank und miau
B.G.

Gast - Marc ( Gast )
Beiträge:

12.04.2001 22:53
Re: Gartenstreuner Antworten
Die Verhältnisse in D werden nicht viel anders sein als in der Schweiz.
Die Dame kann nicht verlangen, dass Sie die Katze einsperren, jedoch müssen Sie für den Schaden aufkommen. Zuerst sicher stellen, dass es Ihre Katze ist, wenn das gelingt, so gelingen auch die nächsten Schritte. Vergrämen ist das Zauberwort, zuerst die weichen Methoden: Der Gartenbesitzer soll die Katze, wenn diese in seinen Garten kommt, mit einem Schlauch abspritzen, das schadet der Katze nicht, vertreibt sie jedoch meist beim einmaligem Vorgang schon. Im Gartenbeet, bei trockenem Wetter «Katzenstop» (Tierhandlung) auslegen oder spritzen, dasselbe gelingt auch mit rotem Pfeffer. Bei einem Bekannten einen Hund ausleihen, meist reicht schon der Geruch aus, der Katze das Revier zu verleiden Es ist klar, dass Sie das dem Gartenbesitzer offerieren. Die Katze durch Lärm erschrecken und so vertreiben: Leere Konservendosen, ineinander, an Schnüren spannen, Rasseln einsetzen, 2 Brettchen aneinander schlagen, mit Giesskannen scheppern usw usw versierte Bastler haben schon Bewegungsmelder eingesetzt. Falls das nicht nützen sollte, gibt es noch etwas härtere Methoden, immer in der Voraussetzung: der Katze darf nichts geschehen. Sollte der Katze ein Leid geschehen, ausser einem gehörigen Schrecken, macht sich der Gartenbesitzer strafbar, was ihm allerdings nachgewiesen werden müsste. Soweit fürs erste, halten Sie uns auf dem Laufenden.
Mit tierfreundlichen Grüssen
Marc

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