Hallo Mein Onkel hat ohne mich zu informieren (ich bin der Halter/Besitzer), meinen Hund einschläfern lassen. Er hatte keinerlei Krankheiten, hat aber angeblich jemanden gebissen- obwohl es nicht zur Anzeige gekommen ist und somit ja auch nicht sein musste. Er hatte ihn über das Wochenende zur Pflege. Meine Frage ist nun, ob er, obeohl er nicht der Halter ist, das Recht hatte, ihn einschläfern zu lassen. Ich kann mir dasa einfach nicht vorstellen und bei dem was ich gelesen habe, wird ein Tier ja nicht einfach "auf wunsch" eingeschläfert. Ich hoffe sie können mir helfen. Mit freundlichem Gruß S.O.
Liebe Tierfreundin Nur der juristische Besitzer hat das Verfügungsrecht zB. verkaufen oder einschläfern lassen eine Tieres. Bei einer normalen Petsitter- (Tierhüter-) Abmachnung (=Vertrag) kann man vereinbaren, wie weit die Verfügung über das Tier gehen soll, vernünftig ist, dass man einen Tierarztbesuch im Notfall einschliesst - mehr empfehlen wir nicht. In CH ist es so, dass ein regelmässiger Petsitter verantwortlich ist für das Tier in Haftpflichtfällen (zB Hundebiss oder bei freilaufenlassen und Verkehrsunfall) in jedemfall bei Strafrechtsfällen (zB Hund anhetzen). Da Sie nicht in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen, sich bei der nächsten Tierschutzorganisation zu melden, um eine Rechtsberatung zu erhalten für Ihr weiteres Vorgehen. (Dies ist die Meinung unseres Tier-Rechtsberaters) Mit tierfreundlichen Grüssen Marc