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Dieses Thema hat 0 Antworten
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 Haltung allgemein, Tierwunsch, Tierheime
Jürgen ( Gast )
Beiträge:

28.06.2004 19:26
«TIERHEIM» der Beitrag musste gelöscht werden Antworten

Liebe Tierfreundinen und liebe Tierfreunde
Beispiel: Anschuldigungen gegen ein Tierheim
Aus rechtlichen Gründen können wir keine solchen Beiträge publizieren, sie sind sehr heikel (CH Recht: üble Nachrede, im Volksmund «verleumderisch»)
Das Deutsche Recht ist noch komplizierter und heikler ist, denken Sie nur an die zahllosen Abmahnungen, die gerade «Mode» sind.
Auch nach D Recht sind Links auf solche Seiten strafbar.
Bitte liebe Tierfreundinen und Tierfreunde stellen Sie keine Anschuldigungen, auch über Foren oder Newsgruppen, ins Internet. Bei der Prozesssucht vieler Leute bringen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch die Betreiber der Internet-Seiten in Schwierigkeiten.
Mit tierfreundlichen Grüssen Jürgen jurist. Berater von Tierinformation Schweiz

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