Liebe Tierfreundin
Von der Schweiz aus gesehn:
Futtertiere an sich sind nicht tierschutzwidrig, normalerweise hat man für Schlangen Mäuse oder Ratten, Meerschweinchen eher für grosse «Riesenschlangenarten».
Hingegen ist die von Ihnen geschilderte Haltungsart auch in Deutschland nicht gestattet und muss dem örtlichen Tierschutz gemeldet werden, der dann die Sache überprüft und Anzeige erstattet.
Melden Sie sich dort (am Sitz der Firma Stadt, Ort) mit allen noetigen Angaben: Homepage, (winzig, kleine, dunkle Kaesten usw) und verlangen sie eine Untersuchung. Die Tierschutzleute haben Erfahrung mit solchen Anbietern und einer erfolgreichen Vorgehensweise.
Wenn man diesen Leuten so nicht beikommen kann, bleibt nur noch der Gang in die Oeffentlichkeit, in die Medien oder das Internet um den Leuten dieses tierschutzwidrige Geschaeft zu vermiesen.
Mit tierfreundlichen Grüssen
SOS Tiere, Schweiz