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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 2.147 mal aufgerufen
 Tierschutz, Rechtliches, Rechtsfälle
Klavier ( Gast )
Beiträge:

19.02.2005 10:06
Einfuhr Junger Katze von Deutschland in die Schweiz Antworten

Hallo
Wer kann mir genau Auskunft geben über die Formalitäten am Schweizerzoll.
Ich habe eine BKH aus Süddeutschland gekauft ohne Stammbaum. Einfach weil mir der Kater so gut gefällt.
Er bekommt die üblichen Impfungen, hat einen Chip und wird noch gegen Tollwut geimpft.
Ich denke das sollte von den Vorschriften genug sein.

Doch wie verhält es sich am Zoll. Bezüglich: Anmelden, Zollgebühren.

Ich möchte auf keinen Fall riskieren, dass das Junge Katerchen infolge Zollprobleme Erlebnisse hat die sein schönes Wesen verändern könnten. (z.B. ihn da lassen müssen etc)

Wer weiss Bescheid. Oder wo ich mich melden kann.

Vielen herzlichen Dank

Ruth

tinfo Offline

Mitglied

Beiträge: 99

24.02.2005 14:42
#2 Einfuhr von Tieren in die Schweiz BVET 2005 (24.2.2005) Antworten

Das BVET, Bundesveterinäramt der Schweiz, gibt Auskunft
Ein Bundesamt zum Wohl von Tier und Mensch
http://www.bvet.admin.ch/

Meerschweinchen, Goldhamster, Ratten, Mäuse, Kanarienvögel und Fische zum Halten in Aquarien und Gartenbiotopen (sofern sie nicht in Anhang 3 der Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei aufgeführt sind) können ohne Zeugnis, ohne grenztierärztliche Untersuchung oder sonstige Formalitäten eingeführt werden. Das gleiche gilt für Kaninchen, wenn nicht mehr als vier Tiere gleichzeitig eingeführt werden (Zollvorschriften bleiben vorbehalten).

Bestimmungen über die Einfuhr von
Affen, Papageien, Bienen, Pferde, Brieftauben, Rinder, Fische , Schafe, Fleischfresser, Schweine, Frösch, Sittiche, Halbaffen, Straussenvögel, Hasen, Süsswasserkrebse, Hauskaninchen, Wildkaninchen, Hunde, Ziegen, Kameliden, Ziergeflügel, Katzen, Zirkustiere, Nutzgeflügel
 
http://www.bvet.admin.ch/einfuhr/00243/0...ex.html?lang=de

Auf dieser Seite finden sich sämtliche Informationen und amtlichen Dokumente, die für die Einfuhr von Katzen in die Schweiz erforderlich sind.
http://www.bvet.admin.ch/einfuhr/00243/0...ex.html?lang=de

Mit tierfreundlichen Grüssen
Martin

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