Hallo Wer kann mir genau Auskunft geben über die Formalitäten am Schweizerzoll. Ich habe eine BKH aus Süddeutschland gekauft ohne Stammbaum. Einfach weil mir der Kater so gut gefällt. Er bekommt die üblichen Impfungen, hat einen Chip und wird noch gegen Tollwut geimpft. Ich denke das sollte von den Vorschriften genug sein.
Doch wie verhält es sich am Zoll. Bezüglich: Anmelden, Zollgebühren.
Ich möchte auf keinen Fall riskieren, dass das Junge Katerchen infolge Zollprobleme Erlebnisse hat die sein schönes Wesen verändern könnten. (z.B. ihn da lassen müssen etc)
Das BVET, Bundesveterinäramt der Schweiz, gibt Auskunft Ein Bundesamt zum Wohl von Tier und Mensch http://www.bvet.admin.ch/
Meerschweinchen, Goldhamster, Ratten, Mäuse, Kanarienvögel und Fische zum Halten in Aquarien und Gartenbiotopen (sofern sie nicht in Anhang 3 der Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei aufgeführt sind) können ohne Zeugnis, ohne grenztierärztliche Untersuchung oder sonstige Formalitäten eingeführt werden. Das gleiche gilt für Kaninchen, wenn nicht mehr als vier Tiere gleichzeitig eingeführt werden (Zollvorschriften bleiben vorbehalten).