Lieber Tierfreund Frettchen aus einem Heim abholen: Frettchen gelten in der Schweiz als Wildtiere und unterstehen dem schweiz. Tierschutzgesetz betreffend Haltung. Die Haltebedingungen sind streng. Es braucht dazu eine kostenpflichtige kant. Bewilligung, die man nach einer Haltekontrolle erhält, danach wird die Haltung, je nach Kanton, meist alle 2 Jahre (kostenpflichtig) überprüft. Einzelhaltung ist nicht artgerecht, dazu kommen die erforderlichen Kastrationskosten usw. Wir meinen, Frettchen sind keine Haustiere wie Katzen oder Hunde, sondern nur etwas für Spezialisten. Aus diesen Gründen gibt es diese marderartigen Tiere nur selten in den Tierheimen. Mit tierfreundlichen Grüssen Mit tierfreundlichen Grüssen Marc