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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 1.079 mal aufgerufen
 Rechtliches generell
Mali Offline



Beiträge: 1

13.07.2006 13:09
Besuchsrecht? Antworten

Hallo

ich bin seit über 3 Jahren glücklicher Besitzer eines tollen Hundes. Als ich ihn damals aus einem Tierheim holte, war meine damalige Partnerin dabei. Es war aber von Anfang an klar, dass der Hund mir gehören würde und ich sowohl die Hundeschule mit ihm machen werde und auch im Alltag zu schauen werde (er kommt mit mir zur Arbeit). Sie hat sich finanziell an der Anschaffung und an den Hundekurse beteiligt. Der Teil der Ausgaben für Essen, Tierartz, Spielzeug, etc. übernahm ich alleine. Wie es halt so kommt, es kam die Trennung. Nun versucht sie leider mir das Leben so schwer wie möglich zu machen.
Nun, aus persönlichen Gründen möchte ich den Kontakt ganz abbrechen lassen.
Jetzt meine Frage: gibt es bei Haustieren auch eine Art Besuchsrecht? Kann sie darauf bestehen den Hund zwischendurch bei sich zu haben? Der Hund ist Tag ein Tag aus an meiner Seite. In den letzten 3 Monaten hat sie lediglich 1mal Interesse gezeigt (oder Zeit gehabt) den Hund zu sich zu nehmen. Laut Tiergesetzt würde ein Tier bei Scheidung der Person zugesprochen, welche dem Tier eine bessere Unterbringung gewährleistet. Zweifelsohne wäre das ich, aber wir waren ja nicht verheiratet.
Hat jemand das Recht bei einem Tier auf ein Besuchsrecht zu bestehen? Wenn ja, mit welchen Auflagen?

Wäre hilfreich wenn mir jemand eine klärende Antwort geben könnte.

Grosses Merci, Mali

tinfo Offline

Mitglied

Beiträge: 99

14.07.2006 16:03
#2 RE: Besuchsrecht? Besitzrechte klären! Antworten

Lieber Tierfreund
1. Klären Sie das Besitzrecht
zB dass Sie die von Ihrer EX geleisteten Mittel zurückgeben,
und durch eine Quittung den alleinigen Besitz quittieren lassen.
Das ist juristisch klar und nach unserer Meinung fair.
2. Gehen Sie damit einer juristischen Auseinandersetzung,
und eventuell einer längeren Streiterei, auch im Namen des Hundes,
aus dem Weg.
3. Es ist richtig, ein Richter würde wahrscheinlich zu Ihren Gunsten
entscheiden - und kaum auf ein Besuchsrecht eingehen, da
Sie ja nicht verheiratet waren. (und der Hund ja nicht zu Erungenschaft
gehört).
Wir empfehlen immer bei Tieranschaffungen EINEN Besitzer zu bestimmen,
um solchen Problemen vorzubeugen.
Mit tierfreundlichen Grüssen
Team Tierinformation

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