Hallo an alle ich hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt. Vor gut 3 Jahren musste ich meinen Hund leider abgeben da durch meine Private Situation (Trennung vom Partner) eine ausreichende Versorgung nicht mehr sicher gestellt war. Nach langem suchen fanden wir (mein damaliger Partner und ich) eine neue Familie.Wir schlossen bei der Abgabe einen Vertrag in welchem wir ein Rückkaufsrecht vereinbarten falls sich die neuen Besitzer irgendwann nicht mehr um den Hund kümmern können. In den letzten 3 Jahren war ich auch 3 mal zu Besuch um zu sehen ob es ihr gut geht. Nun war ich spontan auf Besuch und mir wurde gesagt das sie seit 3 Wochen einen neuen Besitzer hat.Der alte Besitzer meinte das er meinen EX-Partner informiert hätte.Ich wurde weder von meinem Ex noch vom alten Besitzer benachrichtigt.Danach war ich bei den neuen Besitzern und fragte nachdem mich mein Hund sofort erkannte und ich nun die Möglichkeiten einer guten Unterbringung habe, ob ich sie zurück bekomme da es ja auch so angedacht war, das ein Vorverkaufsrecht besteht.Sie weigert sich.HAbe ich eine rechtliche Chance?Ich möchte nicht das sich mein Hund auf eine 3 Person einstellen muss, zumal sie erst kurz da ist und sie noch eine starke Bindung mir gegenüber hat.
Liebe Tierfreundin Lieber Tierfreund haben Sie in Ihrem damaligen Vertrag eine «Nichtweitergebenklausel sondern Zurückgabeklausel» eingefügt? Ein Vorkaufsrecht schützt Sie nur bedingt. genaueres müssten Sie, mit dem Vertrag bei einem Anwalt erfragen - oder bei einer Rechtsauskunftstelle. Mit tierfreundlichen Grüssen Tierinformation