Hallo, wir haben zwei Katzen aus verwahrloster Haltung übernommen. Folglich sind hohe Tierarztkosten entstanden. Derjenige von dem wir die Tiere übernommen haben, hat diese selbst von seiner verstorbenen Oma übernommen. Er hat sich in einem Übernahmevertrag dazu bereit erklärt sich zu 50% an den Kosten zu beteiligen wenn er wirtschaftlich dazu in der Lage ist. Er sei aber im Moment Student und könne erst nach seinem Studium Mittel dafür aufwenden. Er wohnt jedoch im Elternhaus und diese sind auch nicht gerade ärmlich. Wir haben ihm jetzt ein Schreiben per Einschreiben zukommen lassen, worin wir Ihn dazu aufgefordert haben die ausstehende Rechnung bis zum 15.11.2003 zu begleichen. Ebenso haben wir ihm die Möglichkeit eingeräumt eine andere Zahlungsmodalität vorzuschlagen. Welche rechtlichen Schritte können wir einleiten wenn er dieser Forderung nicht nachkommt? Danke schon mal für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüssen T.K.
Gast
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14.11.2003 10:34
#2 RE:früherer Besitzer zahlt Anteil an Heilungskosten nicht
Lieber Tierfreund Wir sind in der Tier-Beratung und im Tierschutz tätig. Im Tierrecht nur in der Schweiz beratend tätig. In der Schweiz gilt: Da der Vetragspartner volljährig ist, ist ein «Rückgriff» auf seine Eltern nicht möglich (auch in D gibt es keine Sippenhaft mehr). Sie müssen warten bis er genügend (Gummibegriff) Geld selber verdient, und dann können Sie eine Zahlungsaufforderung (CH = Zahlungsbefehl = Betreibung) mit guter Aussicht auf Erfolg starten. Bis dahin empfehlen wir, wenden Sie sich an eine Tierschutzorganisation und beantragen Sie eine Kostenbeteiligung. Mit tierfreundlichen Grüssen Marc für Tierinformation Schweiz