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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 1.042 mal aufgerufen
 Tierschutz, Rechtliches, Rechtsfälle
T.K. ( Gast )
Beiträge:

14.11.2003 10:31
früherer Besitzer zahlt Anteil an Heilungskosten nicht Antworten

Hallo,
wir haben zwei Katzen aus verwahrloster Haltung übernommen. Folglich
sind hohe Tierarztkosten entstanden. Derjenige von dem wir die Tiere
übernommen haben, hat diese selbst von seiner verstorbenen Oma
übernommen.
Er hat sich in einem Übernahmevertrag dazu bereit erklärt sich zu 50%
an den Kosten zu beteiligen wenn er wirtschaftlich dazu in der Lage
ist. Er sei aber im Moment Student und könne erst nach seinem Studium
Mittel dafür aufwenden.
Er wohnt jedoch im Elternhaus und diese sind auch nicht gerade
ärmlich.
Wir haben ihm jetzt ein Schreiben per Einschreiben zukommen lassen,
worin wir Ihn dazu aufgefordert haben die ausstehende Rechnung bis
zum 15.11.2003 zu begleichen. Ebenso haben wir ihm die Möglichkeit
eingeräumt eine andere Zahlungsmodalität vorzuschlagen.
Welche rechtlichen Schritte können wir einleiten wenn er dieser
Forderung nicht nachkommt?
Danke schon mal für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüssen
T.K.

Gast
Beiträge:

14.11.2003 10:34
#2 RE:früherer Besitzer zahlt Anteil an Heilungskosten nicht Antworten

Lieber Tierfreund
Wir sind in der Tier-Beratung und im Tierschutz tätig.
Im Tierrecht nur in der Schweiz beratend tätig.
In der Schweiz gilt:
Da der Vetragspartner volljährig ist, ist ein «Rückgriff» auf seine
Eltern nicht möglich (auch in D gibt es keine Sippenhaft mehr).
Sie müssen warten bis er genügend (Gummibegriff) Geld selber
verdient, und dann können Sie eine Zahlungsaufforderung
(CH = Zahlungsbefehl = Betreibung)
mit guter Aussicht auf Erfolg starten.
Bis dahin empfehlen wir, wenden Sie sich an eine Tierschutzorganisation
und beantragen Sie eine Kostenbeteiligung.
Mit tierfreundlichen Grüssen
Marc für Tierinformation Schweiz

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