Hallo,
ich habe ein Problem mit einem bereits angebrachten Katzenschutznetz auf
der Terasse einer Eigentumswohnung. Von der Gemeinschaft wurde es
abgelehnt, da es vorher nicht beantragt wurde.
Jetzt soll ggf. gerichtlich die Entfernung erzwungen werden. Habe ich
keine Möglichkeit, meine kleinen Mädels zu schützen. Kennen Sie
rechtliche Möglichkeiten, die eine Anbringen eines Schutznetzes
erlauben.
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Viele Grüße
H.B.
Liebe Tierfreundin
Das Anbringen des Gitters war tierschutzmässig richtig, juristisch lässt sich u.E. hingegen jetzt nichts mehr machen, als die Gitter zu entfernen. Oder am besten im Einverständnis mit den Kontrahenten, falls der Streit nicht schon eskaliert ist, eine andere weichere Lösung suchen, zB mit einem diskret gefärbten Nyleonnetz innen an der Blumenkistchenhalterung (Tarnung!), suchen. Geht auch ohne das Einverständnis, sofern das Netz nicht über die Brüstung ragt, mit Halterung nach innen (ca 30 cm) und etwas höher werdend, wie ein Grenzzaun. Das schützt die Katzen ebenfalls.
Juristisch, vom Tierschutz her, lässt sich weder in D, A noch in der Schweiz etwas gegen die Hausregeln, die Fassade betreffend, ausrichten.
Mit tierfreundlichen Grüssen
Tierinformation, Schweiz
Vielen Dank,
es handelt sich bereits um ein transparentes - schwarz gefärbtes
Katzenschutznetz, welches jetzt jedoch mit Edelstahlstangen fest am
Boden verankert ist. Ist es erlaubt, dieses Netz an Pfosten zu
befestigen, die z. B. in Blumentöpfen - Rankgittern etc. frei im Garten
aufgestellt werden. Damit stellt es doch keine bauliche Veränderung dar,
oder irre ich mich? Gibt es dazu Gesetze oder ähnliche Vorschriften.
Wer kann mir weiterhelfen, ich möchte es auf keine Fall abmontieren,
meinen Mädels zuliebe.
Vielen Dank für jede Info. Freundliche Grüsse
H.B.
Liebe Tierfreundin
Unser Jurist ist im Ausland, wir können Ihnen keine diesbezügliche Antwort
geben, wir empfehlen Ihnen eine Beratungstelle aufzusuchen.
Mit tierfreundlichen Grüssen.
Tierinformation
Hallo
Zuerst schreiben Sie von einem Balkon - dort können Sie installieren, wie oben beschrieben.
Dazu, wenn das Hausreglement nichts anderes vorschreibt, darf das Gitter nur unwesentlich (wenige cm) über das Balkongeländer hinausragen, um von Aussen, d.h. von unten nicht sichtbar zu sein!
Im Garten montiert ist es eine klare bauliche Veränderung (eine sogenannte Fahrnisbaute wie die Juristen das nennen) und muss je nach Regelement der Genossenschaft, meist der Fassade oder des «Gartens» wegen nicht geduldet werden.
Wenn Sie Genaues wissen wollen, gehen Sie zu einer Beratungstelle Mieterschutz oder ähnliche. Aber glauben Sie mir, ein halbbatziger Vergleich ist immer noch besser als ein (sehr teures) unsicheres Urteil + Streit mit den übrigen Mitbewohnern, ich hätte in einem solchen, schlechtern, Fall noch Angst um meine Tiere, man weiss, was Nachbarn einander antun können.
Jürgen
Der Balkon ist von dem Mieter/der Mieterin nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Der Vermieter hat nicht das Recht, dies zu bestimmen, auch nicht beim Katzennetz. Schau doch bitte mal im Internet nach den rechtlichen Bedingungen, es steht überall!!!
Ach so, du hast auch eine Eigentumswohnung mit Terrasse? Das heißt, sie gehört dir! Dann ist es doch erst recht deine Sache. Wenn du so unsicher bist, dann wende dich an den Mieterschutzbund oder suche dementsprechend im Internet. Ich weiß nur, wie es beim Balkon einer Mietwohnung aussieht (überall nachzulesen). Nur bei baulichen Veränderungen, muss der Vermieter gefragt werden. Ob du Büsche pflanzt, Vorhänge oder Katzengitter aufhängst, ohne eine bauliche Veränderung vorzunehmen, bleibt deine Sache.
Liebe Tierfreunde Leider ist es häufig komplizierter. Beim Mietobjekt kommt es auf den Mietvertrag an. Bei Wohnigentum, Stockwerkeigentum auf die entsprechenden Verträge, Allgemein ist es dort sehr heikel, wenn Vorrichtungen angbracht werden die: 1. Die Fassade des Hause strukturell oder farblich deutlich (Vorsicht Gummibegriff!) verändern. In CH wurde kürzlich ein Mieter (gerichtlich) gezwungen, den Katzenbaum vom Balkon zu nehmen (obwohl nicht ausdrücklich verboten!) 2. Die Gebäudestruktur, sichtbar oder nicht, verändern. Dazu müssen alle Eigentümer einverstanden sein.
Bei Unsicherheiten ist es besser die Verwaltung (bei Mietobjekten) vorgängig anzufragen, bei Wohneigentum mit den Miteigentümern zu sprechen, beieinem Streit kann man dort nicht mehr einfach ausziehen. MfG Walter jurist. Berater Tierinformation